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Schrompf

Alter Hase

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11

04.08.2014, 15:44

Das ist aber eine wichtige Unterscheidung: der Name ist zumeist eine Marke des Herstellers, den darf man also nicht benutzen. Das Spielprinzip dagegen kann man nachmachen, wie man will. Der Diskussionsgründer hat nach Namen gefragt.
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

Wirago

Alter Hase

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12

04.08.2014, 19:47

Spielprinzipien sind allerdings nicht schützbar. Da muss dann schon mehr dahinter stecken.

Dann würde mich deine Meinung zu Apples "Geschmacksmuster-Patenten" interessieren ;)

BlueCobold

Community-Fossil

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13

04.08.2014, 19:54

Keine Ahnung, was ein Geschmacksmuster-Patent ist. Software-Patente sind allerdings in Deutschland nicht erlaubt. Und Spielabläufe lassen sich in Deutschland eben auch nicht schützen.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Wirago

Alter Hase

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14

04.08.2014, 22:09

Keine Ahnung, was ein Geschmacksmuster-Patent ist. Software-Patente sind allerdings in Deutschland nicht erlaubt. Und Spielabläufe lassen sich in Deutschland eben auch nicht schützen.

Ok, die Rechtslage in Deutschland ist mir dahin gehend nicht bekannt.

Geschmacksmuster heißt mittlerweile Eingetragenes Design(auch wieder was gelernt) und in Amerika ist das ja der "Hit" mittlerweile. Aber ok, das smerikanische Patenttsystem ist ja auch... merkwürdig.

15

11.08.2014, 05:11

Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen!

Es geht in der Tat nicht darum, die Konzepte zu schützen, sondern um die reine Verwendung des Namen.

Beiträge: 12

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16

23.09.2014, 23:53

Titelschutz (Marke <> Unternehmenskennzeichen <> Titel) - Urheberrecht (Spielidee <> Spielregelwerk)

Das Urheberrecht schützt das Werk selbst, nicht den Namen. Namensschutz gibt es über das Markengesetz. Unterschieden wird zwischen Marke (geschützter Produktname, geschützt durch Bekanntheit oder Markeneintragung), Unternehmenskennzeichen (Firmenname, geschützt durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr oder Markeneintragung), Werktitel (geschützt durch Veröffentlichung des Werkes unter dem Titel oder im Titelschutzanzeiger).

Für ein Computerspiel kommt Schutz des Werktitels in Frage.
Titel sind schwächer geschützt als Marken, müssen dafür aber auch nicht eingetragen werden.
Ein Titel ist nur gegen Verwechslungsgefahr geschützt, Marken auch gegen Rufausbeutung. Das ist vor allem bei ähnlich lautenden Namen relevant.

Wenn jemand einen Produktnamen als Marke einträgt, dann muss jemand, der den Namen als erster aber ohne Eintragung verwendet hat [EDIT: sofern der Name auch nicht durch seine Bekanntheit geschützt ist], ihn aufgeben.
Wenn jemand einen Titel als Marke einträgt, werden die Titelrechte eines vorher veröffentlichten Werkes dadurch nicht aufgehoben.

________________________________

Was das Thema 'Spielidee' betrifft, so kommt es sehr darauf an, was man darunter versteht. Die bloße Idee (im eigentlichen Wortsinn) ist nicht geschützt. Das Spielregelwerk, also der nichtmaterielle Gehalt eines Spiels ist - bei ausreichender Schöpfungshöhe - sehr wohl geschützt und zwar auch unabhängig von konkretem Formulierungstext und thematischer Einkleidung. Wer ein Brettspiel ausreichender Schöpfungshöhe mit den selben Regeln, aber anderem Thema als Computerspiel umsetzt, muss dafür die Rechte des Urhebers erwerben.

Ich verweise dafür nochmal auf meinen Text: http://www.reich-der-spiele.de/specials/…werken-Aussagen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Guenter Cornett« (24.09.2014, 12:42)


Schrompf

Alter Hase

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17

24.09.2014, 01:31

Danke für die schöne Aufstellung!
Häuptling von Dreamworlds. Baut aktuell an nichts konkretem, weil das Vollzeitangestelltenverhältnis ihn fest im Griff hat. Baut daneben nur noch sehr selten an der Open Asset Import Library mit.

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