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BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

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11

22.03.2015, 22:04

Interessant. Filme, Werbung und Spiele werden also tatsächlich anders behandelt als z.B. Radiosender. Wie fragt man aber die Rechteinhaber? Wie kommt man an die ran?
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Sacaldur

Community-Fossil

Beiträge: 2 301

Wohnort: Berlin

Beruf: FIAE

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12

22.03.2015, 22:43

Ich habe nochmal das Video rausgesucht, in dem beschrieben wurde, dass die GEMA die verwalteten Verwendungsrechte einräumen muss, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Urheber damit einverstanden ist.
Wenn für Filme der Urheber also tatsächlich um die Erlaubnis gebeten werden müsste, ob seine Stücke verwendet werden dürfen, dann würde das wiederum heißen, dass die GEMA mit dieser Art der Verwendung nichts zu tun hat und dass die Vergütung des Urhebers in dem Fall auch unabhängig von der GEMA stattfinden müsste. (Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das der Fall ist, da die GEMA eben auch dafür da ist, ausschließen kann ich es aber nicht.)
Spieleentwickler in Berlin? (Thema in diesem Forum)
---
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].

13

22.03.2015, 22:56

Also bei Kauf-CDs sind die Musiklabels in der Regel angegeben, ansonsten kann man diese über die Musiksuche der GEMA ermitteln, bspw. wenn es sich um ein MP3 Album handelt. Und die meisten Musiklabel sollten mittlerweile im Internet vertreten sein ;)

@Sacaldur:
Die Gema hat geschrieben, dass das "Herstellungsrecht" eingeräumt werden muss und nicht die Verwendungsrechte, von daher denke ich dass es da Unterschiede zwischen Radio, Fernsehen und anderen Multimedia Inhalten (Games, Kino, etc.) bestehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gnampf« (22.03.2015, 23:02)


BVBFan

Frischling

Beiträge: 26

Wohnort: Berlin

Beruf: Sound Designer & Medienkomponist

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14

27.03.2015, 13:36

Ein wichtiger Punkt in dieser Frage ist das sog. "Synchronisationsrecht". Dieses nimmt die Gema nämlich nicht war und deshalb muss bei bestimmter Verwendung der Musik die Erlaubnis vom Urheber trotzdem eingeholt und eventuell auch vergütet werden. Auch wenn die Gema die Lizenz vergibt. Nun ist eben die Frage ob Games auch unter dieses Synchronisationsrecht fallen...So richtig blicke ich da auch nicht durch.

http://www.oomoxx.com/de/Synchronisation…tionsrecht.html

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