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1

17.03.2015, 14:55

Rechtliche Frage bezüglich Musiknutzung ingame

Hallo Community,

ich habe mir heute eine Frage bezüglich der Nutzung von Musik in Computerspielen gestellt und zwar ist es ja häufig so, dass Musik für Games von Firmen wie Dynamedion kommen, also speziell für Games hergestellt werden. Aber Wie schaut es denn aus, wenn man aktuelle Charthits in seinem Game verbauen möchte? Weiß jemand ob dann eine spezielle Genehmigung des Urhebers benötigt wird oder ob man diese einfach einbauen kann und wie bei der Verwendung im TV dann eine Gemaliste erstellt? Das dafür Gemagebühr angemeldet und gezahlt werden müssen ist mir natürlich bekannt.

Sacaldur

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2

17.03.2015, 15:07

Allgemein geschrieben benötigt man das Recht für diese Art der Verwendung. Grundsätzlich kann man sich dieses vom jeweiligen Urheber einholen, es kann aber auch sein, dass der Urheber die Aufgabe der Rechteverwertung abgegeben hat. Die GEMA wäre da ein Beispiel für einen Rechteverwerter in Deutschland, in anderen Ländern gäbe es wiederum andere. Bei der meisten Chartmusik dürfte es so sein, dass der jeweilige Urheber Verträge mit Platten-Labels eingegangen ist, die wiederum evtl. die Verwertung der Rechte regional weitergegeben haben können.
Solltest du dir die Verwendungsrechte für diverse Stücke bei der GEMA besorgen, musst du dich aber auch darum kümmern, dass auch nur innerhalb des richtigen Gebiets das Spiel angeboten wird. Immmerhin kann man sich bei der GEMA nur für ein bestimmtes Gebiet (Deutschland, ob weitere Länder oder Teile von Ländern weiß ich nicht) Nutzungsrechte einräumen lassen.
Wann genau wie gezahlt werden muss, kann ich nicht sagen. Sehr wahrscheinlich wird es eine gewisse Gebühr je Download/Verkauf geben, die wahrscheinlich gebündelt (bspw. 1x im Monat, Quartal oder Jahr) gezahlt werden. Sicher bin ich mir in der Hinsicht nicht, immerhin hatte ich bisher auch noch nicht die Notwendigkeit, die GEMA für Nutzungrechte zu vergüten.
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DeKugelschieber

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3

17.03.2015, 15:09

Du kannst Musik die nicht dir gehört natürlich nicht einfach in deinem Spiel verbauen.
Entweder du nimmst Musik die dafür freigegeben ist (z.B. Creative Common), du fragst die Rechte beim Rechteinhaber an oder du kaufst die Lizenz dazu.
How simple is that.

Für Hobby Projekte wirst du höchstwahrscheinliche keine kommerzielle Musik nehmen können, außer du hast zu viel Geld und nichts damit anzufangen.

4

17.03.2015, 15:13

@DeKugelschieber:

Das ich Musik nicht einfach so verwenden darf ist mir schon bewusst, es ging mir mehr um die Frage, ob man explizit eine Genehmigung des Rechteinhabers also Urheber/Label benötigt oder ob dies mit der Gema abgegolten wird, sofern der Track bei der Gema gemeldet ist. In der TV Branche benötigt man nömlich keine Genehmigung des Urhebers/Labels sondern lediglich eine legal erworbene Version des Tracks, welche man dann bei Ausstrahlung der Gema melden muss. Bei einem Kinofilm ist es anders, da benötigt man zusätzlich noch eine Genehmigung des Urhebers, damit man diesen Titel verwenden kann.

Sacaldur

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5

17.03.2015, 15:25

Und meinen Beitrag hast du übersehen? ;)
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6

17.03.2015, 15:56

Nein, habe ich nicht übersehen und danke dafür ;)

Um auf Nummer sicher zu gehen habe ich nun die Gema selbst kontaktiert und bin auf deren Antwort gespannt.

Sacaldur

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7

17.03.2015, 16:16

Mir schien es so, als hättest du nach DeKugelschiebers Beitrag noch Fragen gehabt, die ich durch meinen Beitrag eher beantwortet gesehen hätte.

Zu den Sendern: Sehr wahrscheinlich zahlen diese lediglich eine Pauschale und können _deswegen_ "beliebig" viele, von der GEMA verwaltete Werke verwenden. (Ggf. gibt es da auch Grenzen, allerdings kenne ich mich in der Hinsicht nicht aus.)
Ansonsten würde es (bspw. bei Konzerten) eher so ablaufen, dass eine Liste der verwendeten Werke an die GEMA geschickt wird, diese schickt eine Rechnung zurück und diese muss dann nur noch bezahlt werden.
An _wen_ du dich wenden musst, kommt drauf an. Wenn Künstler von der GEMA vertreten werden, dann bei der GEMA. Wenn nicht, dann bei einem anderen Rechteverwerter (solange die Dienste eines solchen genutzt werden) oder beim Urheber selbst. Ob du dafür zahlen musst, kommt darauf an, was entsprechende Gegenparteien sagen. Die GEMA ist gesetzlich dazu verpflichtet, Nutzungsrechte einzuräumen, somit würdest du da auch immer die Rechte bekommen. Werden die Rechte des Urhebers aber nicht durch die GEMA vertreten, kann es auch sein, dass dir die Nutzungsrechte gar nicht eingeräumt werden (auch nicht für entsprechende Zahlungen).

Dass man sich diesbezüglich überhaupt an die GEMA wenden kann/muss, liegt daran, dass die Urheber sich irgendwann mal an die GEMA gewandt und ihr mitgeteilt haben, sie solle die Verwertung der Rechte (Einkassieren der Gebühren, Lizensierung, ...) wahrnehmen. Häufig passiert das auch indirekt, wenn der Urheber zu bestimmten Labels geht, da diese meist automatisch entsprechende Verwertungsrechte an die jeweilig regionale Stelle (bspw. GEMA) weiterreichen, stellvertretend für die Urheber.
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8

17.03.2015, 16:20

Danke für deine erneute Aufklärung. Da ich aus der TV Branche komme, weiß ich wie es dort mit den Rechten funktioniert. Hier wird eine entsprechende Gemaliste erstellt, wo Titel und Interpreten welche verwendet wurden angegeben werden und pro Ausstrahlung der Episode wird dann ein Betrag X pro Titel bezahlt. Bei einer Kinoproduktion hingegen darf man die Titel auch nur mit zusätzlicher Genehmigung seitens des Urhebers / Verlags vewenden.

Sacaldur

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9

17.03.2015, 16:40

Wie bereits geschrieben kommt es darauf an, ob der Urheber durch die GEMA vertreten wird. Wenn das der Fall ist, muss man sich nur an die GEMA wenden und diese _muss_ Verwendungsrechte gewähren. Zu welchem Preis ist eine andere Frage, aber sie darf keine Unterschiede machen. Ein Hobbymäßig betriebenes Radio muss die gleiche Musik zu gleichen Konditionen nutzen können, wie professionelle Radiosender. (Der Grund dafür hat meines Wissens mit der "Diskriminierungsfreiheit" zu tun, ich kann aber später oder morgen die entsprechende Quelle dazu raussuchen.)
Häufig wird für Filme aber andere Musik verwendet, weshalb für diese ggf. nicht die GEMA gefragt werden kann.
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10

22.03.2015, 20:10

Im Laufe der Woche kam die Antwort von der Gema, welche ich euch nicht vorenthalten möchte:

"Das Herstellungsrecht (Werkverbindungsrecht) bei audiovisuellen Produktionen (auch Computerspiele) ist direkt mit den Rechteinhabern der verwendeten Werke im Vorfeld abzuklären."

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