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BlueCobold

Community-Fossil

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11

30.11.2012, 18:47

Ich würde sagen Definitionslücke ;)
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

Tobiking

1x Rätselkönig

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12

01.12.2012, 17:31

Die Lizenz sagt verteilt, nicht verkauft. Das grenzt das Ganze auch auf 5000 kostenlose Downloads ein.

13

20.06.2014, 21:21

dann muss ich mal schnell umstellen 8| :D

14

20.06.2014, 22:14

Allerdings gilt bei der OGG Vorbis Standard-Bibliothek auch wieder eine Lizenz (wenn auch ziemlich, ziemlich frei). Vgl. den Wiki Artikel, den ich vor längerem einmal verfasst habe: Lizenzen von Dateiformaten.

Liebe Grüße,
~ EuadeLuxe ~

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15

20.06.2014, 22:43

Eine Lizenz an sich ist ja kein Problem. Ein Problem ist nur, wenn man nicht das machen darf was man möchte. Und niemand sollte ein Problem damit zu haben, zu sagen, das eben für die OGG Geschichten in seinen Programm eben diese andere Bibliothek eingesetzt wurde die unter dieser freien Lizenz steht. Sonst darf man ja alles machen was man vielleicht will. Verwenden. Verteilen. Verkaufen. Weiterverwenden. Statisch linken. Ich sehe absolut keinen Grund MP3 in einer Software einzusetzen: Es ist ja wirklich nicht so, dass es keine guten Alternativen gäbe.

EDIT:
Bei BSD gibt es übrigens kein Copyleft. Da ist der Wikiartikel fehlerhaft.

H5::

Treue Seele

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16

21.06.2014, 16:22

Ich möchte jetzt nicht kleinkariert sein, und hier wurde ja auch schon oft ogg vorbis genannt. Ich wollte nur einmal anmerken, dass ogg nur der Container ist. Vorbis ist der Audiocode respektive zu mp3.

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es technisch möglich ist, aber es kann durchaus sein, dass man mp3 codiertes Audiomaterial in einen ogg Container sperren kann. Dies würde natürlich das Lizenzproblem nicht lösen. Gilt natürlich auch für andere Codecs mit entsprechenden Lizenzen.

Wollte ich nur einmal für diejenigen anmerken denen dies eventuell nicht bewusst ist.
:love: := Go;

17

21.06.2014, 16:30

@Spiele Programmierer: Laut dem zweiten Artikel der BSD-Lizenz schon: Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution. So wie ich das verstanden habe schließt das auch die Benutzung ein, wie im Vorwort, vor der Aufzählung genannt wird: Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met: [...]

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18

21.06.2014, 17:44

Copyleft heißt nicht, dass das man die Lizenz mit verbreiten muss, es bedeutet das alle abgeleiteten Werke unter der selben Lizenz stehen müssen. Man kann kein (L)GPL Programm nehmen verändern(bzw. reicht ja zb. schon statisches linken bei LGPL und bei GPL jegliches "verwenden"...) und dann unter einer anderen Lizenz und ohne Quellcode veröffentlichen. Bei der BSD darfst du das schon. Du musst nur die Bedingungen einhalten. Und das ist konkret hauptsächlich, dass wenn du es veröffentlichst, du eben die Lizenz angeben musst unter der es ursprünglich stand und dass es aus dem ursprünglichen Projekt hervorgegangen ist. Aber du musst keine deiner Veränderungen unter BSD Lizenz stellen, wie es der Fall wäre, wenn es Copyleft beinhalten würde.

19

21.06.2014, 19:10

Öhm, ich habe das Gefühl wir reden aneinander vorbei. In der Tat, du hast Recht, was den Wiki-Artikel angeht: Da habe ich einen Fehler gemacht. Was ich hingegen eigentlich bezüglich der Sache mit Ogg Vorbis sagen wollte ist, dass er - wenn er die Standard Ogg-Vorbis Bibliotheken nutzen möchte - eine Vermerk auf die Urheber (bspw. Nennung in den Credits) machen muss.

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