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Smak

unregistriert

21

04.04.2016, 16:29

Ich habe dir eine PN geschrieben ;)


Danke dir habe sie auch bereits Beantwortet.
Back to Topic dann.

Smak

unregistriert

22

04.04.2016, 16:32

Auf dem YouTube-Kanal der Rechstanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke wurde schon in ein paar Videos auf das Thema Impressum eingegangen und ab wann man welche Informationen im Impressum einbinden muss.
Beim Namen kannst du auch noch ein wenig überlegen, bevor du dich genauer festlegst. Für PHS fallen mir noch ein paar weitere Variationen ein: Private/Public/Professional/Permanent Shell/Server/Service/System/Secured/Specialised Hosting/Hoster/Home/...



Zu dem Kanal da hab ich jetzt auf die Schnelle nix finden können ob ich bei Gratisangeboten die nix mit entgelt oder verdienst zu tun haben ein Impressum und AGB benötige..

H5::

Treue Seele

Beiträge: 368

Wohnort: Kiel

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23

04.04.2016, 16:43

Telemediengesetz Impressumspflicht

Ein kundiger Anwalt wird dir aber bei einem Angebot wie diesem wohl nicht erspart bleiben.
:love: := Go;

Nimelrian

Alter Hase

Beiträge: 1 216

Beruf: Softwareentwickler (aktuell Web/Node); Freiberuflicher Google Proxy

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24

04.04.2016, 16:48

Eine Frage habt ihr Ideen an Software die ich für das Projekt Verwenden könnte ? :)

Docker.


Geht es auch bitte Genauer ? und nicht in Rätseln ?

Danke -.-

Docker zur Virtualisierung deiner gehosteten Systeme.
Ich bin kein UserSideGoogleProxy. Und nein, dieses Forum ist kein UserSideGoogleProxyAbstractFactorySingleton.

Smak

unregistriert

25

04.04.2016, 17:18

Telemediengesetz Impressumspflicht

Ein kundiger Anwalt wird dir aber bei einem Angebot wie diesem wohl nicht erspart bleiben.


Wie ich es liebe wenn jemand unerfahren ist und eh das Meiste nicht versteht sich aber dennoch Interessiert.
Das man da mit irgendwelchen Links kommt die Eh Technisches Deutsch verwenden wo ich eh probleme damit habe.
Ich denke mir das man mich auch mal aufklären könnte und nicht so...

Sry für meine Reaktion eben aber sowas ist meist in jedem Forum so.. man Fragt was und Kriegt links als Antwort.


Eine Frage habt ihr Ideen an Software die ich für das Projekt Verwenden könnte ? :)

Docker.


Geht es auch bitte Genauer ? und nicht in Rätseln ?

Danke -.-

Docker zur Virtualisierung deiner gehosteten Systeme.

Eine Frage habt ihr Ideen an Software die ich für das Projekt Verwenden könnte ? :)

Docker.


Geht es auch bitte Genauer ? und nicht in Rätseln ?

Danke -.-

Docker zur Virtualisierung deiner gehosteten Systeme.


Wenn diese Software nicht auf deutsch ist wird sie mir nix Bringen und ein Hostsystem hab ich schon Plesk Powerpanel für Webangebote.. denke das dürfte reiche Mehrere server will ich nicht verwalten mir reicht ein Hauptserver wo ich halt verschiedene Dienste Anbiete.

Nimelrian

Alter Hase

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26

04.04.2016, 17:47

Jetzt mal ehrlich, du willst keine deutschen (Gesetzes-)texte lesen, weil sie dir zu kompliziert sind. Du hast laut eigener Aussage schon Probleme mit normalem Deutsch. Du kannst anscheinend kein Englisch.

Wieso genau willst du nochmal ein Hosting-Projekt aufziehen?
Ich bin kein UserSideGoogleProxy. Und nein, dieses Forum ist kein UserSideGoogleProxyAbstractFactorySingleton.

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Treue Seele

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27

04.04.2016, 17:51

Zitat

Das Ministerium fasst zusammen: „Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.“

Was bitte gibt es denn daran nicht zu verstehen? Einfacheres Deutsch bei dieser Thematik kann ich mir kaum ohne Verluste vorstellen.

Und zu deinem Gejammer, ich habe keine Lust gerade mehr zu erklären. Nimm die Links oder lass es, ist deine Sache. Aber bitte mach nicht dein Problem zu meine.
:love: := Go;

Smak

unregistriert

28

04.04.2016, 18:08

Zitat

Das Ministerium fasst zusammen: „Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.

Was bitte gibt es denn daran nicht zu verstehen? Einfacheres Deutsch bei dieser Thematik kann ich mir kaum ohne Verluste vorstellen.
Und zu deinem Gejammer, ich habe keine Lust gerade mehr zu erklären. Nimm die Links oder lass es, ist deine Sache. Aber bitte mach nicht dein Problem zu meine.



Was meint man nun mit Anbieterkennzeichnungspflicht? - Fremdwort für mich... Kann man mir nicht einfach Sagen ob man eine AGB bzw Impressum benötigt wenn ich Gratisangebote Anbiete ?

@Nimmelrian:
Vom rechtlichen habe ich nur wenig bzw Kaum ahnung.. Normales Deutsch verstehe ich schon nur diese Fachwörter nicht da ich sie selten lese und dessen bedeutung nicht versteh

29

04.04.2016, 18:15

Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist die Pflicht sich als Anbieter zu kennzeichnen. :thumbsup:

Smak

unregistriert

30

04.04.2016, 18:50

Na bitte geht doch :)
War doch nicht so schwer ...

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