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21

28.03.2015, 18:54

OK, das hab ich alles soweit kapiert! :)

Jetzt müsste ich mich nur noch informieren, ob der Jugendschutz (Liste A/B usw...) überhaupt bei FREEWARE Spielen greift. Es ist ja nichts kommerzielles. Also müsste ich es doch erst gar nicht bei der USK ect... zur Prüfung vorlegen. Hab bisher nirgends gehört das jemand ein privat entwickeltes Spiel prüfen lassen musste. Und wenn die USK, und wie die alle heissen, nix davon wissen, ist doch alles gut. Glaub ich zumindest! ;)

BlueCobold

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22

28.03.2015, 19:20

Nein, ist nicht alles gut. Wenn Du es einfach so verbreitest, ist das verboten. Da waren wir doch schon. Frag einen Anwalt was genau Du darfst und was für Maßnahmen Du ergreifen musst, um nicht vor einem Strafgericht zu landen.
Du benötigst keine USK-Prüfung, weil Du keinen physischen Datenträger in den Handel bringen willst. Du darfst dennoch nicht alles einfach so frei im Internet als Download anbieten. Dass die meisten Hobby-Spiele keine Maßnahmen ergreifen, liegt wohl eher daran, dass sie keine so extrem verstörenden Inhalte bieten wie Deines.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

23

28.03.2015, 19:45

Online-Freeware ist erst mal was ganz anderes als kommerzielle Software auf einer CD. Lange Zeit galten diese ganzen Jugendschutz-Bestimmungen nur für gewerbliche Trägermedien.
Spätestens seit dem JMStV ist das anders. Wenn die Darstellungen pornographisch sind, dann ist es in Deutschland (egal ob Freeware oder nicht) verboten das ganze öffentlich anzubieten. Online muss das dann in geschlossenen Benutzergruppen mit einem Altersverifikationssystem passieren (an AVS gibt es ziemlich strenge Anforderungen, siehe http://www.kjm-online.de/fileadmin/Downl…-AVS-Raster.pdf). Natürlich schert sich um sowas kein anderes Land. Oft reicht in vielen Ländern eine einfache Frage nach dem Alter, wobei sich das ja glaube ich in UK gerade geändert hat.

Sofern das Spiel keine illegalen Inhalte aufweist, aber schwer jugendgefährdend ist, würde ich eine Verbreitung über persönliche Weitergabe ausschließlich an Erwachsene empfehlen. Die können das dann genauso weitergeben. Sobald ihr den Vorsatz habt das Spiel über Umwege doch einfach so zugänglich zu machen, macht ihr euch natürlich mindestens mitschuldig.

Wenn eine Bewertung "ab 18" passen könnte, dann könntet ihr den Download über SeZeBe o.Ä. schützen. Zusammen mit einem zusätzlichen RTA-Label auf der Webseite würdet ihr so auf jeden Fall den amerikanischen und deutschen Jugendschutzrichtlinien entsprechen/entgegenkommen. In naher Zukunft kann man die Bewertung des eigenen ausschließlich online veröffentlichten Spiels übrigens über einen Fragebogen der USK kostenlos vornehmen: http://www.usk.de/service/presse/details…ionales-system/

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (28.03.2015, 19:53)


24

28.03.2015, 19:46

@
bv82

du MUSST dein Spiel nicht prüfen lassen... wenn der Jugendschutz dein Game nicht kennt ist alles gut und schön ;) solange kannst du machnen was dir lustig ist aber irgendwann werden die dein Game finden und die werden es Prüfen (nicht du lässt es prüfen). und dann wird es indiziert und landet auf Liste A. Davon bekommst du als Entwickler der irgendwo in dne USA sitzt vllt garnichts mit...
genau das haben die Entwickler mit Daying Light gemacht... die wussten/wissen nichts vom Deutschen Gesetz und haben ihr Game nie in Deutschland prüfen lassen :D
Deutschland ist ja bekannt dafür erst zu Handeln wenns zu spät ist :D

was du machen kannst ist dein Game prüfen lassen und dann sagt Media Markt,Saturn,Gameshop... Hey wir können das Game in massen beim Entwickler kaufen und in den Laden stellen ohne das wir Probleme mit dem Jugendschutz bekommen könnten...

also nochmal...
Du kannst dein Game Prüfen lassen und dann steht es im Media Markt zu kauf oder du machst einfach nichts und verkäufst dein Game selber und könntest pech hben das es von der Regierung geprüft wird :P...
aber sind wir doch mal erlich :D wenn das game einen Kostenlosen Downloadlink hat juckts doch eh niemanden ob es indiziert wurde oder nicht :D

25

28.03.2015, 19:50

@MVN050: Das ist völliger Quatsch. Theoretisch sind alle ungeprüften Spiele im Trägermedien-Handel erst mal ohne Jugendfreigabe. Seit dem JMStV sind alle digitalen Inhalte durch eine Programmierung des Angebots für ein durch die KJM zugelassenes Jugendschutzprogramm zu schützen.

26

28.03.2015, 20:01

Nein, ist nicht alles gut. Wenn Du es einfach so verbreitest, ist das verboten. Da waren wir doch schon. Frag einen Anwalt was genau Du darfst und was für Maßnahmen Du ergreifen musst, um nicht vor einem Strafgericht zu landen.
Du benötigst keine USK-Prüfung, weil Du keinen physischen Datenträger in den Handel bringen willst. Du darfst dennoch nicht alles einfach so frei im Internet als Download anbieten. Dass die meisten Hobby-Spiele keine Maßnahmen ergreifen, liegt wohl eher daran, dass sie keine so extrem verstörenden Inhalte bieten wie Deines.
Genau, der Unterschied zwischen Trägermedium und Telemedium ist hier entscheidend. Wenn das Spiel ab 18 eingestuft werden kann (also nicht in schwerwiegender Weise die Entwicklung eines Jugendlichen beeinflussen kann), dann reicht es aus, das Angebot für ein durch die KJM zugelassenes Jugendschutzprogramm zu "programmieren" (JusProg-Label, SeZeBe etc.).
Medien, die die Entwicklung eines Jugendlichen in schwerwiegender Weise beeinträchtigen können, dürfen hingegen online nur in geschlossenen durch AVS geschützte Benutzergruppen verfügbar gemacht werden.

Hier https://docs.google.com/document/d/1E3T4…TUKV3t-cLeqZPb0 könnt ihr eine englische Zusammenfassung der Gesetze finden, das ganze ist natürlich ohne Gewähr und obwohl ich das Dokument schon lange mal fertig machen wollte, ist es das immer noch nicht....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chromanoid« (28.03.2015, 20:06)


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27

28.03.2015, 20:28

MVN050 scheint ein ziemliches Brain zu sein. Er scheint zusammenhänge viel besser zu verstehen als wir alle und kann uns zeigen wie einfach doch die Welt ist. Kontaktier keinen Anwalt, hör einfach auf das was MVN050 sagt und wenn du am Ende damit auf die Nase fällst ist es eben doof gelaufen. Aber mögliche Freiheitsstrafe hört sich ja an sich auch gar nicht so schlimm an, von daher ist das alles kein Problem.
Und MVN050 dass man Spiele nicht prüfen muss glaube ich nicht. Normal gehört das dazu. Ohne das genauer nachgesehen zu haben würde ich sogar fast behaupten dass eine Strafe auf dich warten würde wenn du einfach mal abwartest bis sich jemand darum kümmert. Zumindest wenn du ein Produkt auf den Markt bringen möchtest welches nach Gesetz geprüft werden müsste. Normal gilt in Deutschland der Grundsatz dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Und deshalb wäre ich bei so einer Geschichte hier schön vorsichtig. Mag sein dass du dir das in deinem Kopf alles schön vorstellen kannst und das für dich Sinn ergibt, bei dem was du aber allein hier im Thread so drum herum schreibst und wie viel falsche Dinge darin enthalten sind würde ich stark bezweifeln dass du wirklich weißt wovon du sprichst. Das hört sich stark nach gefährlichem Halbwissen an. Ich möchte nicht behaupten dass ich hier der juristische Profi bin. Ich hab selbst keine Ahnung von dem Thema. Behaupte das aber auch nicht.
BlueCobold hat doch jetzt ein paar Stellen aus den Gesetzestexten herausgesucht. Du behauptest das ist alles Schwachsinn was er behauptet. Von dir kommen aber bis jetzt nur Behauptungen die darauf berufen dass du dir das so denkst. Dann such die Stelle aus dem passenden Gesetzestext raus und präsentiere sie uns doch bitte hier.
„Es ist doch so. Zwei und zwei macht irgendwas, und vier und vier macht irgendwas. Leider nicht dasselbe, dann wär's leicht.
Das ist aber auch schon höhere Mathematik.“

28

08.04.2015, 17:45

Also die Tage hat ein Bekannter von einem guten Kumpel sich das Ganze mal angesehen.

Er ist zwar kein Anwalt, hat aber beruflich viel mit der USK zu tun. Laut seiner Aussage würde es bei unserem Game so aussehen:

Geprüft wird eh nur durch Eigeninitiative des Herstellers, wenn er es in Deutschland veröffentlichen will. ABER es gibt Content, der auch ohne vorherige Prüfung in Deutschland verboten ist. Egal ob vorher geprüft, oder nicht. Das sind zum Beispiel Dinge mit Hakenkreuzen, Kinderpornographie, oder extrem menschenverachtender Inhalt, usw....

In unserem Game gibt es zwar keine Hakenkreuze, oder Kinderpornos, ABER der im Spiel gezeigte Inhalt würde auf dem deutschen Markt wohl trotzdem sofort beschlagnahmt werden. Egal ob Freeware oder nicht.

Das heisst, sowohl der Besitz, als auch die Weitergabe wäre strafbar. Ähnlich irgendwelchen ungekürzten Extremfilmen, die hier niemand besitzen darf.

Also Werbung machen in irgendwelchen Foren is nich. Und einfach veröffentlichen, bevor die USK ect... die Nase dran kriegt, geht auch nicht.

Uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Spiel anonym auf nem ausländischen Server hochzuladen, alle original Namen aus den Credits zu nehmen, und irgendwie hoffen das es sich von selbst verbreitet.

Etwas besseres fällt mir im Moment nicht ein! Es war zwar klar, das der Inhalt nicht jugendfrei ist, aber das es wahrscheinlich so extrem wird, hätte ich nicht gedacht.

BlueCobold

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29

08.04.2015, 18:05

Uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Spiel anonym auf nem ausländischen Server hochzuladen, alle original Namen aus den Credits zu nehmen, und irgendwie hoffen das es sich von selbst verbreitet.
Aha, also illegal handeln und hoffen nicht erwischt zu werden. Sag das lieber nicht zu laut oder gar öffentlich. :whistling:
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

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30

08.04.2015, 18:25

Ja, aber was bleibt denn anderes übrig?

Alles raus zu schneiden ist keine Option.

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