Du bist nicht angemeldet.

Stilllegung des Forums
Das Forum wurde am 05.06.2023 nach über 20 Jahren stillgelegt (weitere Informationen und ein kleiner Rückblick).
Registrierungen, Anmeldungen und Postings sind nicht mehr möglich. Öffentliche Inhalte sind weiterhin zugänglich.
Das Team von spieleprogrammierer.de bedankt sich bei der Community für die vielen schönen Jahre.
Wenn du eine deutschsprachige Spieleentwickler-Community suchst, schau doch mal im Discord und auf ZFX vorbei!

Werbeanzeige

1

27.03.2015, 17:38

Veröffentlichung von "kontroversem" Spiel...???

Hallo zusammen.


Hoffe erst einmal das ich hier richtig bin, und mir hier einige Profis weiterhelfen können.

Hatte vor knapp einem Jahr hier bereits ein Thema bezüglich Gewalt in Spielen gepostet, wo es darum ging, wie weit darf man bei der Darstellung von extrem gewalttätigen, kontroversen Szenen gehen. Unsrer damals angesprochenes Spiel ist nun fertig, und befindet sich mit einigen Usern aus anderen Foren in der Beta Test Phase. Wenn alles gut geht, sollte es im Mai / Juni veröffentlicht werden. (FREEWARE)

Aber darum geht es jetzt nicht. Will auch hier keine Werbung machen, sondern habe eine Frage bezüglich der Veröffentlichung. Wo und wie können wir das Spiel zum Download anbieten, ohne das uns jemand deswegen "ans Bein pisst". Versteht mich nicht falsch, ich weiss selbst, das es viele Freeware Projekte, mit teils heftigem Inhalt, da draussen gibt, die quasi überall heruntergeladen werden können. Aber wir denken, das unser Game schon ziemlich weit geht, was das betrifft. Wenn es ein offizielle, kommerzielles, Spiel wäre, dann würde es wohl nie eine Freigabe für den deutschen Markt bekommen, da es Inhalte bietet, die hier absolut unter den Jugendschutz fallen, und darüber hinaus.

Die Frage ist jetzt, wie und wo sollen wir es dann demnächst zum Download anbieten, ohne das da jemand Ärger von den Behörden bekommt....?!?!

Habe diese Frage auch nur hier im Forum gepostet, weil ich letztes Jahr gute Erfahrungen mit euch gemacht habe, und mir wirklich weitergeholfen wurde. Hoffe daher, das der ein oder andere einige Tipps bezüglich der Sache für mich hat. Da steckt zwar viel Herzblut von mir und anderen drin, aber deswegen in den Knast gehen will auch keiner. ;)

Beste Grüsse aus der Eifel,

Patrick...

Sacaldur

Community-Fossil

Beiträge: 2 301

Wohnort: Berlin

Beruf: FIAE

  • Private Nachricht senden

2

27.03.2015, 17:52

Wenn man die Rahmenbedingungen indizierter Spiele berücksichtigen will, dann müsste man nicht nur eine Alterskontrolle durchführen (in der Hinsicht kann ich nicht sagen, welche Art der Kontrolle geeignet wäre) und man darf es nicht "öffentlich bewerben". Um letzteres zu erfüllen, könnte es reichen, nur solchen Benutzern Informationen darüber zugänglich zu machen, die nachgewiesen haben, dass sie volljährig sind. Das heißt auch, dass nicht angemeldete Benutzer und Benutzer ohne Altersnachweis nichts von diesem Spiel sehen dürfen.
Ob das für einen kostenlosen Download erforderlich ist oder ob sich das nur auf kommerzielle Verwendungen (Verkauf) bezieht, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, man muss aber davon ausgehen, dass die entsprechenden Einschränkungen grundsätzlich gelten.

Ansonsten könnte das private Weiterreichen eine Option sein. Nicht nur, dass so andere wahrscheinlich nichts davon mitbekommen, dürften die genannten Regelungen nicht relevant sein, da man sich nicht an die Öffentlichkeit wendet. Die obigen Dinge gelten aber auch dann noch, wenn man andere darüber informieren möchte, dass man dieses Spiel im privaten weitergeben könnte. Auch dabei darf es dann zu keiner öffentlichen Werbung kommen.

Sollte das Spiel aber nicht indiziert werden, dann dürfte es reichen, die richtige Altersfreigabe zu berücksichtigen, also Altersüberprüfungen durchzuführen. Aber auch hier bin ich mir nicht sicher, ob das nur für verkaufende Seiten oder auch für andere relevant ist.

Sollte ein Spiel noch nicht geprüft sein, dann muss es entweder als "ab 18" oder als indiziert behandelt werden, ich kann aber nicht mit Sicherheit sagen, welches der beiden Dinge der Fall ist.
Spieleentwickler in Berlin? (Thema in diesem Forum)
---
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].

Tobiking

1x Rätselkönig

  • Private Nachricht senden

3

27.03.2015, 18:04

Wenn es unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltdarstellung#Wortlaut fällt bleibt vermutlich nur die private Weitergabe an Volljährige. Zumindest würde ich den Text so verstehen das die Altersprüfung auf der Webseite nicht ausreicht.

Sylence

Community-Fossil

Beiträge: 1 663

Beruf: Softwareentwickler

  • Private Nachricht senden

4

27.03.2015, 18:26

Alternativ kannst du das ganze auch einfach auf einem ausländischen Server hosten und dich nicht mit dem deutschen Jugend"schutz" rumplagen ;)

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

5

27.03.2015, 19:04

Nur weil die Datei dort liegt, heißt das nicht, dass der Verteiler dieser Inhalte nicht trotzdem nach den Rechten seines Landes strafbar wäre. Sonst könnte man ja einfach jeden illegalen Inhalt extern hosten und gut is. Ist aber nicht so. Es wird natürlich trotzdem gern gemacht, weil so niemand überhaupt erfährt, von wem die Inhalte überhaupt stammen.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

6

28.03.2015, 07:24

OK, erst mal Danke für die schnellen Antworten.

BAMBI meinte ich solle etwas konkreter werden was den Inhalt angeht. Also es handelt sich um eine Art Adventure, mit völlig offenem Spielprinzip. Was den genannten "extremen" Inhalt angeht, so gibt es mehrere Dinge, die dem Jugendschutz nicht gut bekommen werden. Von Gewalt gegen Mensch und Tier, über Folter, Vergewaltigung, Mord, sexuelle Handlungen, "blumiger" Wortschatz, Diskriminierung bis hin zu Szenen, die dies alles kombinieren.

Der Spieler steuert diese Dinge selbst, es sind also keine selbst ablaufenden Szenen. Allerdings ist jegliche Gewalt, Sex ect... kein Muss um das Spiel zu beenden. Das Spielprinzip läuft nach dem Motto "alle kann, nichts muss!" Schlechte Taten des Spielers werden teilweise bestraft, oder münden in einem miesen Ende. Es ist also kein Sinnloses Morden, das keine Folgen hat.

Die Szenen an sich, sind sehr explizit und gehen unserer Meinung nach, und der Meinung unserer Tester, weit über das hinaus, was man sonst von Spielen kennt. Eine offizielle Freigabe würden wir dafür nie im Leben bekommen.

Tja, und jetzt bleibt nur die Frage, wie soll man sowas veröffentlichen?! (Ja ich weiss, hätten wir uns echt mal früher Gedanken drum machen können) :)

7

28.03.2015, 09:36

Zitat

Tja, und jetzt bleibt nur die Frage, wie soll man sowas
veröffentlichen?! (Ja ich weiss, hätten wir uns echt mal früher Gedanken
drum machen können) :)
genau so wie es viele andere Herrsteller auch machen? 2 versionen vom Game bauen und eine nur für Deutschland die geschnitten ist und eine für die ganze Welt (auch für die Össis die deutsch sprechen ;) )
die eine Version verkäuft ihr nur in Deutschland und die Deutschen lachen über die Regierung und käufst sich die Össiversion (was nach deutschem Gesetz erlaubt ist) und ihr bekommt keine Probleme mit Deutschland-Scheiss-Gesetze
es ist sogar erlaubt auf der Deutschen Version (mit dicker Fetten) schrift hinzuweissen das es eine zensierte Version ist und die Unzensierte Version in Deutschland nicht erlaubt ist und dann alle anderen Länder aufzählen die nicht die Zensierte Version haben (Össi Version dann mit Blinkeffekte darstellen).

JA es ist in Deutschland erlaubt unzensierte (Indizierte)Spiele zu Spielen jediglich der Verkauf in deutschen Geschäften und die Weitergabe ist verboten. (ähnliches bei Drogen... Besitz und verkauf verboten aber benutzen erlaubt ;)... wie man etwas benutzen kann was einem nicht gehört... ja das fragt sich die Polizei auch immer wieder :D )
wie ihr also die Össi Version unter die Deutschen Bringt bleibt euer Problem ;)

Össi=österreich

BlueCobold

Community-Fossil

Beiträge: 10 738

Beruf: Teamleiter Mobile Applikationen & Senior Software Engineer

  • Private Nachricht senden

8

28.03.2015, 10:07

käufst sich die Össiversion (was nach deutschem Gesetz erlaubt ist)
Nein.
Teamleiter von Rickety Racquet (ehemals das "Foren-Projekt") und von Marble Theory

Willkommen auf SPPRO, auch dir wird man zu Unity oder zur Unreal-Engine raten, ganz bestimmt.[/Sarkasmus]

9

28.03.2015, 10:16

käufst sich die Össiversion (was nach deutschem Gesetz erlaubt ist)
Nein.
http://www.giga.de/spiele/gears-of-war-3…ahren-der-bpjm/

was soll daran verboten sein nach österreich urlaub zu machen und ein össispiel zu kaufen und mit nach Deutschland nehmen? man in welcher welt lebst du denn? der Besitz ist nach wie vor bei Liste A und Liste B ERLAUBT nur der verkauf und die Werbung sind nicht (wie sonst) erlaubt. neustes Beispiel ist doch daying light dafür darf keine Werbung mehr gemacht werden und darf nurnoch unter der Ladentheke (auf nachfrage) verkauft werden...

nicht immer alles glauben das dir die Bild sagt... oder hast du wirklich deine Bildung aus der Bild?... lern Gesetze lesen... schlimm sowas...
Was soll daran Verboten sein wenn ich mir etwas aus nehm anderen land kaufe? der Besitz ist erlaubt. es darf nur nicht in DEUTSCHLAND verkauft werden...

Sacaldur

Community-Fossil

Beiträge: 2 301

Wohnort: Berlin

Beruf: FIAE

  • Private Nachricht senden

10

28.03.2015, 10:31

käufst sich die Össiversion (was nach deutschem Gesetz erlaubt ist)
Nein.
http://www.giga.de/spiele/gears-of-war-3…ahren-der-bpjm/

was soll daran verboten sein nach österreich urlaub zu machen und ein össispiel zu kaufen und mit nach Deutschland nehmen? man in welcher welt lebst du denn? der Besitz ist nach wie vor bei Liste A und Liste B ERLAUBT nur der verkauf und die Werbung sind nicht (wie sonst) erlaubt. neustes Beispiel ist doch daying light dafür darf keine Werbung mehr gemacht werden und darf nurnoch unter der Ladentheke (auf nachfrage) verkauft werden...

nicht immer alles glauben das dir die Bild sagt... oder hast du wirklich deine Bildung aus der Bild?... lern Gesetze lesen... schlimm sowas...
Was soll daran Verboten sein wenn ich mir etwas aus nehm anderen land kaufe? der Besitz ist erlaubt. es darf nur nicht in DEUTSCHLAND verkauft werden...

Das Problem liegt darin, dass deine ursprüngliche Formulierung eben nichts darüber aussagt, wo man sich die österreichische Version kaufen soll. Wenn man dazu ins Ausland fährt, gelten für den Kauf und Besitz die Regeln des jeweiligen Landes und wenn man mit dem Produkt zurück kommt, gelten die Gesetze für den Besitz, nicht aber für den Verkauf. Das hast du auch durchaus richtig in deinem 2. Beitrag beschrieben.
Allerdings hattest du in deinem ursprünglichen Satz nichts von einem Auslandaufenthalt geschrieben, weshalb man nicht davon ausgeht, dass das als Rahmenbedingung für die Gültigkeit des Satzes notwendig ist, weshalb die Aussage ohne diesen Kontext falsch ist, was BlueCobold wieder richtigerweise angemerkt hat. (Und die Anmerkung in Klammern hatte den Verdacht aufgedrängt, dass die deutschen Gesetzte für den Kauf/Verkauf durch Händler gemeint sind, was den von dir nachträglich genannten Rahmenbedingungen widersprechen würde.)
Und das ganze ist vor allem kein Grund für eine solche aggressive Antwort.
Spieleentwickler in Berlin? (Thema in diesem Forum)
---
Es ist ja keine Schande etwas falsch zu machen, als Programmierer tu ich das täglich, [...].

Werbeanzeige